Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Das neue Begutachtungsverfahren NBA

Mit dem neuen Begutachtungsverfahren NBA erfassen Prüfer, die von den Pflegekassen beauftragt werden, ab 2017 alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades wird künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person in folgenden sechs Bereichen sein:1) Mobilität, 2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, 4) Selbstversorgung, 5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und 6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegraden eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.

Versicherten mit zuerkanntem Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Geldleistung können sie aber auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst einsetzen.

 

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird, genau wie bei der Überleitung in alle folgenden Pflegegraden, jedoch noch einmal zwischen Pflegebedürftigkeit mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Dies wirkt sich auch auf die Gelder aus.

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen von 689 Euro pro Monat. Das monatliches Pflegegeld beträgt 316 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit  

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meistens Demenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Die Konsequenz ist, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun höhere Leistungen beziehen. Bei der häuslichen Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst werden von der Pflegekasse Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 1.298 Euro gezahlt. Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Bekannte wird von der Pflegeversicherung ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 545 Euro gezahlt.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen, die Leistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4, die zu Hause durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, bekommen von der Pflegeversicherung Pflegesachleistungen  in Höhe von monatlich 1.612 Euro.Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, der durch Angehörige oder  Bekannte im häuslichen Umfeld  gepflegt wird, hat einen Anspruch auf ein Pflegegeld von monatlich 728 Euro.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung  

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die zuvor der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprachen beziehungsweise unter die Definition „Härtefall“ fielen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird seit 2017 hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht. Ein im häuslichen Umfeld gepflegter Versicherter mit Pflegegrad 5 bekommt monatlich 1.995 Euro von der Pflegeversicherung, wenn er durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird.Ein zu Hause versorgte Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 erhält monatlich 901 Euro bei der Pflege durch Angehörige.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Pflegedienst StellaMaris
Hermülheimer Str. 281
50354 Hürth

 

Von-Ketteler-Str. 88

51371 Leverkusen

 

Rund um die Uhr erreichbar unter:


Telefon:  02233 3707070

E-Mail: info@pflegedienst-stellamaris.de

Erreichbarkeit

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!

Aktuelles

Service erweitert

Ab sofort kommt eine Haushaltshilfe zu Ihnen und ist neben der Pflegekraft für Sie im Einsatz

Druckversion | Sitemap
© Pflegedienst StellaMaris

Erstellt mit IONOS MyWebsite.